Förderung

KfW 458 Förderung 2026 – Voraussetzungen und Antrag Schritt für Schritt

6 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: 1.7.2026
Energieausweis, Taschenrechner und Euro-Münzen auf einem Holztisch

Das KfW-Programm 458 ist seit 2024 der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch im selbstgenutzten Wohngebäude. 2026 gelten die Konditionen weiterhin – aber mit ein paar wichtigen Feinheiten, die bei der Antragstellung entscheiden.

Inhaltsübersicht
  1. 01Wer ist antragsberechtigt?
  2. 02Der Ablauf in fünf Schritten
  3. 03Häufige Stolpersteine
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Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentümergemeinschaften. Vermieter erhalten aktuell nur die Grundförderung und den Effizienzbonus – nicht den Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus.

02

Der Ablauf in fünf Schritten

Der Antrag muss vor Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb gestellt werden. Ein rein kalkulatorischer Kostenvoranschlag reicht – der Werkvertrag darf erst nach Antragseingang unterschrieben werden.

  • Energieeffizienz-Experten (EEE) oder Fachbetrieb einbinden und Kostenvoranschlag einholen.
  • Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung „vorbehaltlich Förderzusage" abschließen.
  • Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (BzA – Bestätigung zum Antrag).
  • Umsetzung durch Fachbetrieb, Rechnung sammeln, BnD (Bestätigung nach Durchführung) einreichen.
  • Auszahlung des Zuschusses in der Regel innerhalb weniger Wochen.
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03

Häufige Stolpersteine

In der Praxis scheitern Anträge selten am Programm selbst, sondern an Formfehlern: fehlende Unterschrift des EEE, zu früher Vertragsschluss oder Wärmepumpen, die nicht auf der BAFA-Liste förderfähiger Geräte stehen.

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Häufige Fragen

Kann ich die Boni kombinieren?

Ja, alle Boni sind kumulierbar, die Gesamtförderquote ist jedoch auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten maximal?

Bei einem Einfamilienhaus 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt: +15.000 € je weitere Wohneinheit (WE 2–6), +8.000 € je weitere WE ab der siebten.

Muss ich einen Energieberater einschalten?

Für den Antrag im Programm 458 ist bei einer Wärmepumpe kein Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich, jedoch für die Bestätigung der Fachunternehmererklärung notwendig.

Heizung-Experten.org Redaktion
Fachlich geprüft durch Energieberater (Platzhalter)
Zuletzt aktualisiert am 1.7.2026

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