KfW 458 Förderung 2026 – Voraussetzungen und Antrag Schritt für Schritt

Das KfW-Programm 458 ist seit 2024 der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch im selbstgenutzten Wohngebäude. 2026 gelten die Konditionen weiterhin – aber mit ein paar wichtigen Feinheiten, die bei der Antragstellung entscheiden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentümergemeinschaften. Vermieter erhalten aktuell nur die Grundförderung und den Effizienzbonus – nicht den Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus.
Der Ablauf in fünf Schritten
Der Antrag muss vor Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb gestellt werden. Ein rein kalkulatorischer Kostenvoranschlag reicht – der Werkvertrag darf erst nach Antragseingang unterschrieben werden.
- Energieeffizienz-Experten (EEE) oder Fachbetrieb einbinden und Kostenvoranschlag einholen.
- Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung „vorbehaltlich Förderzusage" abschließen.
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (BzA – Bestätigung zum Antrag).
- Umsetzung durch Fachbetrieb, Rechnung sammeln, BnD (Bestätigung nach Durchführung) einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses in der Regel innerhalb weniger Wochen.
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Häufige Stolpersteine
In der Praxis scheitern Anträge selten am Programm selbst, sondern an Formfehlern: fehlende Unterschrift des EEE, zu früher Vertragsschluss oder Wärmepumpen, die nicht auf der BAFA-Liste förderfähiger Geräte stehen.
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Häufige Fragen
Kann ich die Boni kombinieren?
Ja, alle Boni sind kumulierbar, die Gesamtförderquote ist jedoch auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten maximal?
Bei einem Einfamilienhaus 30.000 €, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt: +15.000 € je weitere Wohneinheit (WE 2–6), +8.000 € je weitere WE ab der siebten.
Muss ich einen Energieberater einschalten?
Für den Antrag im Programm 458 ist bei einer Wärmepumpe kein Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich, jedoch für die Bestätigung der Fachunternehmererklärung notwendig.
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